Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Wolfs Lighting BV
befindet sich in Kerkrade
Artikel 1: ANWENDBARKEIT
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und alle von uns abgeschlossenen
Vereinbarungen oder von uns durchgeführte Handlungen.
1.2 Alle unsere Angebote, einschließlich Kostenvoranschläge, Prospekte und Preislisten, sind freibleibend
unverbindlich und formlos widerrufbar, auch nach Annahme durch die andere Partei. Betreff-
Der Aufruf nach Annahme durch die andere Partei muss unverzüglich erfolgen.
1.3 Eine Annahme unseres Angebots gemäß Ziffer 1.2, die von diesem Angebot abweicht,
gilt als Ablehnung des ursprünglichen Angebots und nicht als neues Angebot an uns
bindet. Dies gilt auch dann, wenn die Annahme nur zu untergeordneten Punkten unseres Angebots erfolgt
weicht ab.
1.4 Die Annullierung und/oder Nichtigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen macht die Gültigkeit der
andere Bestimmungen dieser AGB bleiben unberührt.
Artikel 2: PREISE
2.1 Alle Preise in den von uns genannten Angeboten gemäß Ziffer 2.1 gelten ausschließlich
für diese Angebote und bis die Zustimmung von uns schriftlich erfolgt ist
akzeptiert, zu überarbeiten.
2.2 Darüber hinaus können die Preise nach Vertragsschluss auf der Grundlage erhöht werden
externe Faktoren wie Steuererhöhungen, Preise externer Lieferanten, Wechselkurse, Grundstücke
Stoffe, Einfuhrzölle, Abgaben, Löhne oder sonstige Abgaben. Findet eine solche Erhöhung innerhalb von drei statt
Monate nach Vertragsabschluss, dann nur noch der Kunde, der eine natürliche hat
bald und handelt nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes, die Befugnis zu
kann kostenlos durch schriftliche Erklärung aufgelöst werden, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht
Preiserhöhung, zum Beispiel eine Erhöhung der Steuern. Parteien können im Falle der Auflösung
keinen Anspruch auf Ersatz des erlittenen Schadens.
Artikel 3: LIEFERZEIT, ARBEITSAUSFÜHRUNG, WERBUNG
3.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt die Lieferzeit nur annähernd.
Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt die Gegenpartei nicht zu Schadensersatz oder Schadensersatz
bei Auflösung des Vertrages.
3.2 Wir sind berechtigt, die weitere Ausführung unserer Arbeiten auszusetzen, solange der Auftraggeber
nicht alle seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt hat. Dieses Aussetzungsrecht gilt bis zum –
dass der Kunde seinen Verpflichtungen noch nachgekommen ist, es sei denn, wir haben sie zwischenzeitlich verbraucht
von unseren Rechten durch Auflösung des Vertrages. Das eine und das andere gibt uns das Recht dazu
Vergütung unberührt.
3.3 Der von uns geschlossene Vertrag wird nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Abweichungen von un-
solcher geeigneter Art berechtigen den Kunden nicht zur Auflösung und/oder Entschädigung. Die andere Partei das
der Ansicht ist, dass unsere Leistung nicht vertragsgemäß ist, verpflichtet sich innerhalb von acht
Tage, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken können, uns per
eingeschriebener Brief.
3.4 Die angegebenen Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer und eventuell anfallender Einfuhr- und Ausfuhrabgaben.
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Artikel 4: RISIKO
4.1 Die Gefahr für die von uns gelieferten Waren trägt der Auftraggeber.
A Bei Lieferung ab Werk: sobald die Ware in oder auf das Transportmittel verladen ist;
B Nachnahme frachtfrei: sobald die Ware am Bestimmungsort abgeliefert wurde.
4.2 Bei Lieferung auf Abruf geht die Gefahr über, sobald sich die Ware bei uns zugunsten des Auftraggebers befindet
abgelegen.
4.3 Im Falle eines Verbraucherkaufs im Sinne von Artikel 5 Buch 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und im Falle des Kunden
geliefert wird, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Lieferung über.
Artikel 5: HÖHERE GEWALT
5.1 Umstände außerhalb unserer Kontrolle und/oder Kontrolle, die so beschaffen sind, dass die Einhaltung der
Einigung uns nicht mehr zugemutet oder nicht mehr vollständig erledigt werden kann,
geben uns das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise und/oder dessen Durchführung aufzulösen
ohne Schadensersatzpflicht.
5.2 Zu den im vorstehenden Absatz des Artikels genannten Umständen gehören unter anderem unvollständige und/oder
Lieferverzug durch unsere Lieferanten, Krieg und Kriegsgefahr, vollständige oder teilweise Mobilität
Einfuhr- und Ausfuhrverbote, Maßnahmen niederländischer und/oder ausländischer Regierungsbehörden, die sich auf die
Vertragsabschluss erschweren und/oder verteuern
Vereinbarung vorhersehbar war, Frost, Streiks und/oder Betriebsbesetzungen, Epidemien, Verkehr
Fehlfunktionen, Verlust oder Beschädigung beim Transport, Feuer, Diebstahl und darüber hinaus alle anderen Ursachen, im Freien
unser Wille und/oder Handeln entsteht.
5.3 Nur wenn eine Vereinbarung mit einem Kunden besteht, der eine natürliche Person ist und nicht
Handlungen in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes, höhere Gewalt bedeutet die Situation, in der
der Mangel unsererseits ist uns nicht zuzurechnen, weil er nicht von uns zu vertreten ist
Schuld, noch die Ansichten, die für uns nach dem Gesetz, der Rechtshandlung oder im Straßenverkehr gelten
Rechnung kommt.
Artikel 6: HAFTUNG
6.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes haften wir niemals für Schäden welcher Art auch immer,
einschließlich Handelsverluste, die dem Kunden gemäß einer mit uns geschlossenen Vereinbarung zugestanden wurden
Ergebnis. Der Auftraggeber stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
6.2 Unsere Haftung beschränkt sich auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder des gelieferten Teils
davon, oder den vereinbarten Preis oder einen anteiligen Teil davon zu erstatten, und
andere nach unserem Ermessen.
6.3 Im Falle eines Verbraucherkaufs im Sinne von Artikel 5, Buch 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs,
Entspricht die gelieferte Ware nicht dem Vertrag, kann der Käufer verlangen:
Eine Episode der Vermissten
B Reparatur des Liefergegenstandes, sofern wir diese angemessen bezahlen können
C Austausch des Liefergegenstandes, es sei denn, die Abweichung von der Vereinbarung ist zu gering, um dies zu rechtfertigen
vertretbar, oder der Artikel nach der Zeit, die der Käufer vernünftigerweise kann
zu behalten, für nichtig erklärt oder verschlechtert worden ist, weil er kein ordentlicher Schuldner war
sorgte für dessen Erhalt. Verlangt der Kunde Nachbesserung oder Ersatzlieferung, sind wir nach unserer Wahl berechtigt
zwischen Umtausch oder Rückerstattung des Kaufpreises.
6.4 Alle Reklamationen müssen unter Androhung des Rechtsverlustes innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Ware geltend gemacht werden.
spätestens nachdem der Mangel vernünftigerweise hätte festgestellt werden können, per Einschreiben an
geschehen.
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Artikel 7: GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Wir leisten für die von uns gelieferten Waren Gewähr nach Maßgabe der Gewährleistungsbedingungen der
Hersteller oder Importeur. In Ermangelung einer solchen Garantie leisten wir Gewähr für die einwandfreie Funktion unserer Produkte
gelieferte Neuware für drei Monate ab Kaufdatum.
7.2 Die Garantie deckt niemals die Porto- oder Versandkosten, Materialkosten, wenn und soweit
der Hersteller oder Importeur ist hierfür nicht verantwortlich.
7.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn Dritte Reparaturen an der Ware durchgeführt oder versucht haben
ausführen.
Artikel 8 : EIGENTUMSVORBEHALT UND SICHERHEIT
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor
vollständige Zahlung des Preises aller von uns an den Kunden gelieferten oder zu liefernden Waren, wenn
auch von unseren etwaigen Schadensersatzansprüchen, die uns im Zusammenhang mit der Warenlieferung entstehen.
angewiesen oder auszuführen sind und was wir vom Auftraggeber verlangen können
seine Nichteinhaltung der mit ihm geschlossenen Vereinbarung, einschließlich
Inkassokosten, Zinsen und Bußgelder.
8.2 Erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen, wie im vorstehenden Absatz bezeichnet, erfolgt die Überweisung
Ort der Ware.
8.3 Wenn und soweit wir fällige und fällige Forderungen, für die wir
Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware haben, sind wir ohne Inverzugsetzung berechtigt
Stellung und ohne gerichtliche Intervention und wir werden, soweit erforderlich, bereits jetzt wie damals
vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, unsere Waren zurückzunehmen und der Kunde ist verpflichtet
uns in diesem Zusammenhang Zugang zu allen in seinem Unternehmen genutzten Bereichen zu gewähren, und
unbeschadet unseres Rechts, Schadensersatz von der anderen Partei zu verlangen.
8.4 Auch bei Zahlungseinstellung, Antrag auf Zahlungseinstellung, Konkurs oder
uns steht das unter 8.3 beschriebene Recht zur Verwertung des Vermögens des Auftraggebers zu.
8.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren, die in unserem Eigentum stehen, für uns zu verwenden
weiterzuverkaufen, jedoch nur, soweit dies im Rahmen ihres normalen Geschäftsbetriebes üblich ist,
es sei denn, wir haben dem Kunden mitgeteilt, dass er dazu nicht mehr berechtigt ist.
8.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, an den von uns gelieferten Waren auf erstes Anfordern ein verdecktes Pfandrecht zu begründen
Ware, sobald wir das Eigentum daran, aus welchen Gründen auch immer, verlieren, als Sicherheit
Zahlung aller bestehenden und künftigen Forderungen von uns gegen den Kunden in Bezug auf Inkassokosten
und Zinsen inklusive. Anderenfalls sind alle unsere Forderungen sofort fällig und zahlbar
wir sind berechtigt, die Vereinbarung(en) aufzulösen, unbeschadet unseres Rechts auf
Vergütung.
8.7 Dem Kunden ist der Zugriff auf die von uns gelieferten Waren untersagt, unabhängig davon, ob wir noch Eigentümer sind
ein Faustpfand oder ein stillschweigendes Pfand zugunsten eines Dritten begründen.
8.8 Wir werden immer, solange die gekaufte und gelieferte Ware nicht vollständig bezahlt wurde, vor
Lieferung eine Bankbürgschaft oder eine zumindest gleichwertige Sicherheit als Sicherheit
für die Zahlung des fälligen Betrags oder des Betrags, der nach der Lieferung fällig wird,
Höhle, kann wünschen. Der Auftraggeber ist dann verpflichtet, diese Sicherheit zu leisten.
8.9 Solange die unter 8.8 genannte Sicherheit nicht geleistet wurde, können wir die Lieferung aussetzen und/oder
laufende Vereinbarung ohne gerichtliche Intervention zur Aufhebung, unbeschadet
unser Recht auf Leistung und/oder Schadensersatz.
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Artikel 9: ZAHLUNG
9.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung bei Erhalt bar zu erfolgen bzw
Übertragung von Waren.
9.2 Erfolgt innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum keine Zahlung, sind wir berechtigt
Zinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen mit 2 % p. a. zu berechnen, wobei ein Teil
eines Monats wird als ganzer Monat gezählt.
9.3 Ist der Rechnungsbetrag am Fälligkeitstag nicht vollständig bezahlt, gerät der Auftraggeber in Verzug
wegen bloßem Fristablauf, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Wir
sind dann berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen. Außerdem
der Kunde ist dann verpflichtet, uns alle Kosten zu erstatten, die uns für die Einziehung der offenen Forderung entstehen müssen
stehende Beträge:
A, sind insbesondere von ihm zu tragen: Spesenansprüche von Rechtsanwälten und Rechtsanwälten im In- und Ausland
Gesetz, auch soweit sie die gerichtlichen Liquidationsbeträge übersteigen, Kosten der Haus-
Gutachter, Agenten und Inkassobüros sowie alle Vollstreckungskosten;
B , werden die außergerichtlichen Kosten dieser Dritten auf 15 % der Hauptsumme festgesetzt, mit
ein Minimum von ? 68.07. Er haftet auch für die Kosten der Beantragung des Konkurses, wenn
einschließlich Lagerkosten bei Liefereinstellung.
Artikel 10: ENTSCHÄDIGUNG/AUFRECHNUNG/SUSPENSIERUNG
10.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, uns gegenüber geschuldete Beträge mit Beträgen aufzurechnen
was wir ihm verdanken.
10.2 Bei vorübergehender Unmöglichkeit der Lieferung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Lieferung einzustellen
Zahlung.
10.3 Der Kunde ist auch nicht berechtigt, die Zahlung im Rahmen dieser Vereinbarung auszusetzen
Zusammenhang mit anderen mit uns geschlossenen Verträgen, es sei denn, es handelt sich um einen Folgevertrag
natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.
Artikel 11: DESIGNS UND MODELLE
11.1 Entwürfe, Zeichnungen, Fotos und Muster bleiben unser Eigentum und dürfen nicht zurückbehalten werden,
kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden.
11.2 Alle für einen Auftrag speziell angefertigten Modelle und Werkzeuge bleiben unser Eigentum
Eigentum, auch wenn der Käufer ganz oder teilweise bezahlt, es sei denn, dies ist ausdrücklich angegeben
etwas anderes schriftlich vereinbart.
11.3 Bei Auftragserteilung nach Muster oder Zeichnung übernimmt der Auftraggeber die
volle Garantie, dass keine Marke, Patent, Gebrauchs- oder Handelsmuster oder jede andere Marke von Dritten
Kiefer ist betroffen. Der Auftraggeber hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
Artikel 12: STREITIGKEITEN
12.1 Alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und uns, die sich aus dem von uns mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag ergeben können
Vereinbarung wird nach unserer Wahl von dem Gericht entschieden, das nach der Vereinbarung zuständig ist
gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften oder beim zuständigen Gericht in unserem Bezirk
der tatsächlichen Niederlassung.
12.2 Soweit der Auftraggeber eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufs handelt bzw
Unternehmen, ist er berechtigt, uns dies innerhalb eines Monats, nachdem wir ihn angeschrieben haben, schriftlich mitzuteilen
der bereitgestellte Artikel hat Rechtsbehelfe zur Entscheidung des Streits durch das Gesetz
ein zuständiges Gericht wählen.
Artikel 13: ANWENDBARES NIEDERLÄNDISCHES RECHT
13.1 Alle von uns durchgeführten Handlungen, einschließlich der von uns geschlossenen Vereinbarungen, erfolgen in niederländischer Sprache
anwendbares Recht. Blatt 4

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